Da es sich bei der Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen um sogenannte „häusliche Krankenpflege“ handelt, erfolgt die Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung der Patientin oder des Patienten. Die Pflegekasse und gegebenenfalls weitere Leistungsträger beteiligen sich bei Bedarf an den anfallenden Kosten. Häusliche Intensivpflege: KostenträgerAls gesetzlich Versicherter haben Sie in Deutschland gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Sie müssen hierbei jedoch zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege und dem Anspruch auf Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung unterscheiden. Darüber hinaus bestehen weitere Ansprüche beispielsweise bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.
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Grundpflegerische Leistungen nach Sozialgesetzbuch XIIn diese Kategorie fallen Leistungsansprüche aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Patienten, welche Leistungen der Pflegeversicherung sind. Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Hierbei wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung unterschieden.
Entsprechend dem jeweiligen erhöhten Grundpflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Einstufung in eine der fünf Pflegegrade plus Härtefallregelung vorgenommen (SGB XI § 15). |